Rundmail - Wichtige Informationen zum zahnärztlichen Notdienst ab 2026
in Vorbereitung unserer diesjährigen Mitgliederversammlung möchten wir Sie vorab über die anstehenden Änderungen beim zahnärztlichen Notdienst im Bereich der KZV Sachsen ab 2026 informieren.
Hintergrund ist, dass die Vertreterversammlung der KZVS im Juni diesen Jahres die Novellierung der Notdienstordnung beschlossen hat. Dabei wurde eine Angleichung des zahnärztlichen Notdienstes für ganz Sachsen angestrebt.
- Notdienstkreise
Ab 2026 entsprechen die Notdienstkreise grundsätzlich den Landkreisen. - Einteilung zum Notdienst in den Landkreisen an den Tagen
Freitag, Samstag, Sonntag sowie an allen Feiertagen und Brückentagen.
Die vereinheitlichten Präsenzzeiten für Sachsen sind wie folgt:
Freitag: 17:00 – 19:00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag und Brückentag: 9:00 – 11:00 Uhr
Außerhalb der Präsenzzeiten bleibt die Rufbereitschaft unverändert bestehen.
- Für die Notdienste von Montag bis Donnerstag wird der Dienst für Gesamt Sachsen nur in den kreisfreien Städten Leipzig, Dresden und Chemnitz sowie in Chemnitz im Verbund mit der Kreisstadt Zwickau durchgeführt.
Die Präsenzzeiten an diesen Tagen sind
Montag bis Donnerstag: 19:00 – 20:00 Uhr. - Die Einteilung zum Notdienst erfolgt zukünftig für einzelne Notdiensttage. Die Einteilung erfolgt einheitlich über das Online-Portal der KZV Sachsen:
Ab 2026 erfolgt die Einteilung sachsenweit einheitlich über das Online-Portal der KZV Sachsen. Die Freischaltung des Portals für 2026 ist aktuell noch nicht aktiv.
Alle Notdiensteilnehmer erhalten hierzu nochmals ein Anschreiben von der KZV Sachsen.
Die bereits für Januar 2026 eingeteilten Notdienste bleiben bestehen und werden dann in den Notdienstplan für 2026 mit übernommen. - Gebühr bei Nichtwahrnehmung des Dienstes
Bitte beachten, dass künftig bei nicht wahrgenommenen Diensten eine Gebühr in Höhe von 1.000,00 EUR erhoben wird. - Befreiungen aus schwerwiegenden Gründen
Von den oben genannten Regelungen bleiben weiterhin Befreiungen aus schwerwiegenden Gründen unberührt, z.B.:
- eigene schwere Erkrankung oder körperliche Behinderung mit Attest
- Pflege von Angehörigen oder besonders belastende familiäre Verpflichtungen
- Teilnahme an einem klinischen Bereitschaftsdienst mit Notfallversorgung
- Teilnahme am Rettungsdienst
- Zahnärztinnen während der Schwangerschaft bis maximal ein Jahr nach der Geburt des Kindes
Was betrifft uns rein kieferorthopädisch tätige Kolleginnen und Kollegen ab 2026?
- Praxen mit ausschließlich kieferorthopädischem Behandlungsspektrum
Praxen mit ausschließlich kieferorthopädischem Behandlungsspektrum (und ohne technische Voraussetzung, um den Notdienst durchzuführen) haben die Möglichkeit, eine Freistellung von der Dienstpflicht zu beantragen.
Mit Bestätigung des Antrages, erhebt die KZV Sachsen eine jährliche Notdienstabgabe von 1.000,00 EUR. Bezüglich der Beantragung der Freistellung gibt es noch ein Anschreiben durch die KZV Sachsen.
- Die für die meisten von uns Fachzahnärzten bisher bestehende Befreiung vom Notdienst konnte trotz umfangreicher Diskussionen leider nicht in der bisherigen Form aufrecht erhalten werden.
In einem weiterführendem Antrag konnten wir jedoch erreichen, dass wir Kieferorthopäden bei Durchführung eines eigenen kieferorthopädischen Notdienstes für Sachsen vom zahnärztlichen Notdienst freigestellt werden.
Damit haben Kieferorthopäden ab 2026 folgende Optionen:
a) sie nehmen am zahnärztlichen Notdienst teil wie alle anderen zahnärztlichen Kolleginnen und Kollegen.
b) sie beantragen bei der KZV für 1000,-€ Gebühr pro Jahr die Freistellung.
c) sie nehmen am Notdienst teil und "vertauschen" innerhalb ihres Notdienstkreises ihre Dienste.
d) sie entscheiden sich für die Teilnahme am (noch zu organisierenden) kieferorthopädischen Notdienst.
Nach unserer Ansicht sollte der kieferorthopädische Notdienst nur für drei Notdienstkreise, entsprechend den Regierungsbezirken Dresden, Chemnitz und Leipzig, organisiert werden. Grundsätzlich sollte je Bezirk nur eine Praxis eingeteilt werden.
Die Einteilung sollte über das Portal der KZV erfolgen.
Wir denken, es macht nur Sinn, den KFO-Notdienst zu organisieren, wenn sich die Mehrheit von uns Kieferorthopäden dafür entscheidet.
In diesem Sinne bitte wir Sie, Ihre persönliche Entscheidung zu überdenken und sich bereits vor der Mitgliederversammlung an unserer Umfrage zu beteiligen, damit wir ein "Stimmungsbild" erhalten.
Hier geht es zur Online-Umfrage:
https://www.umfrageonline.com/c/mb47g97s
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Dr. Uwe Reich