bezugnehmend auf unsere E-Mail zur Änderung des zahnärztlichen Notdienstes ist es notwendig,
dass Sie aktuell tätig werden (siehe Rundmails der KZV Sachsen), unabhängig davon,
ob Sie die Teilnahme am kieferorthopädischen Notdienst bevorzugen oder die Notdienstabgabe
in Höhe von 1.000 Euro leisten möchten.
Wenn Sie ab 2026 eine Befreiung wünschen (mit Strafzahlung), müssen Sie sich bis zum 10.10.2026
bei der KZV Sachsen melden.
Da die Entscheidung über die Einführung und die Details eines KFO-Notdienstes nicht zeitnah
erfolgen wird, sollten zunächst alle Kolleginnen und Kollegen, die ab 2026 nicht am regulären
zahnärztlichen Notdienst teilnehmen wollen, eine Befreiung bei der KZV beantragen.
...'Zahnärzte, die in Praxen mit ausschließlich kieferorthopädischem Behandlungsspektrum tätig sind,
können eine dauerhafte Freistellung von der Verpflichtung zur Teilnahme am zahnärztlichen Notdienst
neu beantragen. Wird dem Antrag stattgegeben, ist eine jährliche Notdienstabgabe in der von der
Vertreterversammlung gemäß § 19 Abs. 3 S. 2 der Satzung beschlossenen Höhe als Ausgleich zu entrichten.'...
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Uwe Reich
und
Vorstand Verein Sächsischer Kieferorthopäden