Jahresinformation Verein Sächsischer KFO e.V.
leider konnte aus bekanntem Anlass unsere jährliche Mitgliederversammlung wieder nicht in gewohntem Rahmen stattfinden. Da u.a. die Wahl eines neuen Vorstandes anstand, ist uns die Entscheidung sehr schwer gefallen und deshalb auch so kurzfristig getroffen worden. Wir bedanken uns vielmals an dieser Stelle für Ihr Verständnis
Der Vorstand möchte Sie auf diesem Weg über Aktivitäten und Neuigkeiten informieren. Bitte beachten Sie die Anhänge.
Einige Punkte zu Ihrer Information sind uns an dieser Stelle aber besonders wichtig.
Wir möchten ganz dringend auf die zunehmende Gefährdung der Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung im Fachbereich Kieferorthopädie hinweisen.
Wir als Verein der sächsischen Kieferorthopäden arbeiten seitens des Vorstandes zusammen mit der LZK Sachsen, der KZV Sachsen sowie gemeinsam mit den sächsischen Hochschulen an Modellen zur Unterstützung der Weiterbildung und der Etablierung eines umfassenden Curriculums zur theoretischen Fortbildung der WeiterbildungsassistentInnen, welche zukünftig mehr denn je in Sachsen gebraucht werden, mit.
Dabei rufen wir auch zur Mitarbeit und zur praktischen, qualitativ hochwertigen Weiterbildung in den sächsischen KFO-Praxen auf!
Unsere prekäre Nachwuchssituation in Sachsen spiegelt sich auch ganz deutlich in den aktuellen Zahlen wider. Momentan werden „nur“ noch 13 junge KollegInnen in Sachsen weitergebildet und andererseits werden spätestens bis zum Jahre 2025 mindestens 31 Kolleginnen und Kollegen aus den Praxen in den wohlverdienten Ruhestand gehen.
Bitte arbeiten Sie alle gemeinsam mit uns an der Umkehrung dieses Trends!
Es geht um die Zukunft unseres tollen kieferorthopädischen Fachgebietes in Sachsen!
Last but not least – gilt es hier meinen Vorstandskolleginnen, unseren beiden Kassenprüfern sowie dem KFO-Referenten für die trotz andauernder Schwierigkeiten und Einschränkungen durch das Coronavirus und anderer bürokratischer Hürden geleistete Zusammenarbeit ganz herzlich zu danken. Ohne unser gemeinsames Zusammenwirken wäre eine solche Vereinsarbeit nicht möglich gewesen. Also besten Dank und auf weiter gegenseitige Unterstützung!
Dr. Carsten Bieber
Bericht aus der KZV
Dr. Uwe Reich
Für den Fachbereich Kieferorthopädie wurden PD Dr. Eve Tausche, Dr.Heiko Brand-Finsterbusch und Dr. Katja Kuhlmann 2021 als Gutachter ernannt.
Dr. Uwe Nennemann und Dr. Frank Dietrich beenden ihre Vertragsgutachtertätigkeit zum Jahresende, nochmals vielen Dank für die vielen Jahre Gutachtertätigkeit.
Für den Zeitraum 2021 und 2022 ist die Begrenzung der Gesamtvergütung (Zahnärzte) in der GKV ausgesetzt, deshalb besteht auch kein Budget für die einzelnen Zahnarztpraxen.
Vor allem in ländlichen Regionen Sachsens besteht das Problem, dass altersbedingt KFO-Praxen aufgegeben werden, ohne dass sich ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin findet (derzeitig aktuell bereits im Raum Lausitz). Mittelfristig ist die flächendeckende kieferorthopädische Versorgung gefährdet.
In der KZV Sachsen wurde deshalb der Arbeitskreis „Sicherstellung“ gegründet mit dem Ziel, das Problem konstruktiv anzugehen. Es wird jedoch keine kurzfristige Lösung „von oben“ geben.
Da wir natürlich selbst daran interessiert sind, dass wir (die Fachzahnärzte für Kieferorthopädie) in Sachsen nicht aussterben – die Bitte, der Aufruf, die Motivation an jede und jeden Einzelnen: prüfen, ob die Weiterbildungsberechtigung beantragt werden kann, eine potentielle Nachfolgerin oder einen Nachfolger anzustellen und diese oder diesen weiterzubilden. Wenn sich kein Klinikjahr findet, so haben Sie zumindest ihr tägliches praktisches Know How weitergegeben.
Wir empfehlen dringend, zu standespolitischen Themen den Newsletter der KZVS (ihre-kzv@kzv-sachsen.de) zu abonnieren. Anders als die gedruckte Vorstandsinformation bietet dieser bei dringenden Themen tagesaktuell die notwendigen Informationen.
Außerdem sei an der Stelle auf die Seite Zahnaerzte-in-Sachsen.de verwiesen und hier speziell auf das Kompendium – alphabetisch sortiert gibt es hier umfassende Informationen zu einer Vielzahl von Sachverhalten rund um die vertragszahnärztliche Versorgung.
In 2022 steht auch die Wahl zur Vertreterversammlung der KZV Sachsen an.
In der derzeitigen Legislatur waren wir in der 40 köpfigen VV mit sechs Kieferorthopäden vertreten.
Von diesen stellen sich altersbedingt mit hoher Voraussicht nicht zur Wiederwahl: Dr. Uwe Nennemann und Dr. Lutz Schmutzler.
Deshalb zunächst unseren herzlichen Dank für die geleistete ehrenamtliche Tätigkeit und Dr. Nennemann alles Gute für den verdienten Unruhestand.
Bisher war das Verhältnis zwischen Kieferorthopäden und Allgemeinzahnärzten in der sächsischen Berufspolitik fast stets durch Partnerschaft gekennzeichnet. Absolute Voraussetzung hierfür ist eine starke Vertretung der Fachzahnärzte für Kieferorthopädie in den sächsischen Körperschaften der zahnärztlichen Selbstverwaltung.
Deshalb unser Aufruf zum persönlichen Engagement in der KZV-Vetreterversammlung und Kammerversammlung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte stellt Euch zur Wahl!
Hierzu werden wir bei der KZV-Wahl wieder eine Kieferorthopäden-Liste bilden. Es werden von der Liste umso mehr Kandidaten in die Vertreterversammlung gewählt, desto mehr Stimmen die Liste im Gesamtverhältnis erhält. Das heißt konkret, je mehr Kollegen sich als Kandidaten auf die Liste eintragen lassen umso besser.
Bericht aus der Landezahnärztekammer
Dr. Christine Langer
Einer der Schwerpunkte der Kammerarbeit in den vergangenen Monaten war und ist es auch aktuell, die Auswirkungen der Corona-Verordnungen für Zahnärzte und Praxispersonal auf einem praktikablen Maß zu halten und die Umsetzung zu erleichtern – so zuletzt geschehen bei der Umsetzung der aktuellen Testverordnung. Aktuelle Informationen bekommen Sie immer über den Newsletter der LZKS, Anmeldung mit Ihrer e-Mail Adresse unter https://www.zahnaerzte-in-sachsen.de/publikationen/newsletter/kammernews. Aufgrund der Dynamik der Pandemie sind die Veränderungen in den Umsetzungen der Regelungen allerdings manchmal schneller als die Kommunikationsmöglichkeiten es zulassen.
Leider ist es der Kammer trotz umfangreicher Bemühungen nicht gelungen, die behördlich angeordnete Beschränkung der Teilnehmerzahl für die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz auf 40 Teilnehmer pro Kurs wieder rückgängig zu machen. Die zuständige Mitarbeiterin im Wirtschaftsministerium ist nicht kooperativ, so dass Mitte 2022 ein Stau bei der Aktualisierung der Fachkunde zu erwarten ist. Sollten Sie betroffen sein und Schwierigkeiten haben, Ihre Fachkunde termingerecht zu aktualisieren, setzen Sie sich bitte mit mir unter info@kieferorthopaedie-langer.de in Verbindung.
Eine sehr positive Entwicklung zeigte sich bei der Zahl der neuen Ausbildungsverträge für das Schuljahr 2021/22. Sie lag 2021 mit 312 neuen Azubis 20% über der Zahl von 2020. Es wäre wünschenswert, wenn dieser positive Trend erhalten bliebe. Daher meine Bitte: bilden Sie aus! Nur so können wir dem Fachkräftemangel aktiv entgegenwirken.
Wie Sie alle wissen, betrifft der „Fachkräftemangel“ auch die Fachzahnärzte für Kieferorthopädie. Bereits jetzt gibt es in Teilen Sachsens zu wenige KollegInnen, um die Versorgung mittelfristig aufrechtzuerhalten. Der Prüfungsausschuss arbeitet zurzeit gemeinsam mit dem Vereinsvorstand und Dr. Reich als KZV-Referenten an einem Konzept zur Veränderung der Weiterbildungsordnung hin zu einer curriculären Ausbildung. Das Curriculum kann nur den theoretischen Teil der Weiterbildung abdecken. Meine Bitte auch hier: geben Sie Ihr Wissen und Ihre Erfahrung an junge KollegInnen weiter. Beantragen Sie eine Weiterbildungsbefugnis und stellen Sie den praktischen Teil der Weiterbildung auf eine breite Basis.
Auch die Umsetzung der GOZ ist Kammeraufgabe. Positiv ist hier die Einführung und schrittweise Verlängerung der Abrechenbarkeit der Hygienepauschale (Position 3010a). Doch Sie haben sicher auch die Kampagne der BZÄK unter dem Motto „11 Pfennige“ wahrgenommen. Der GOZ-Punktwert ist seit über 30 Jahren unverändert, eine Punktwerterhöhung nicht zu erwarten. Daher die Aufforderung der BZÄK: nutzen Sie alle Möglichkeiten, die die GOZ für eine angemessene Honorarberechnung hergibt wie schwierigkeits- und zeitabhängige Variation der Steigerungssätze, Analogberechnungen und freie Vereinbarungen. Dies sollten Sie auch besonders im Hinblick auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts tun. Das Bundesverwaltungsgericht interpretiert den Retainer als Teil der Kernpositionen 6030-6050 und die Position 2197 (adhäsive Befestigung) als Teil der Position 6100 (Bracket), jeweils als „besondere Ausführung“. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, bitte ich Sie wieder um persönlichen Kontakt. Eine Konfrontation mit Erstattungsstellen oder mit Patienten wäre im Moment nicht förderlich.
2022 ist Kammerwahl. Auch hier ist Ihr Engagement wieder gefragt: mindestens drei kieferorthopädische KollegInnen werden nicht mehr für die Kammerversammlung kandidieren: Herzlichen Dank an Prof. Dr. Dannhauer, DS Jacoby und DS Polster für die langjährige ehrenamtliche Tätigkeit. Wir benötigen dringend Ersatz, um die Interessen der Kieferorthopäden weiterhin mit Nachdruck vertreten zu können. Im Moment ist die Zusammenarbeit mit den Zahnärzten sehr gut – es sollte unbedingt so bleiben. Bitte stellen Sie sich daher zur Wahl. Den Zeitplan und die Voraussetzungen für die Kandidatur werden wir unter www.kfo-sachsen.de veröffentlichen und Sie auch rechtzeitig per Rundmail informieren.
In der Anlagen verschicken wir den Kassenbericht 2020, den Kassenprüfbericht 2020 sowie den Haushaltsplan 2022. In einer separaten Mail stellen wir das Passwort zur Verfügung.
Zur Entlastung des Vorstands bitten wir Sie um Rückmeldung per Mail bis 17.12. 2021, sowohl bei Zustimmung als auch bei Einwänden.
Vielen Dank!
Wir informieren Sie wie im vergangenen Jahr per Mail über das Ergebnis.
Bitte merken Sie sich für unsere nächste Versammlung den Termin 02.04.2022 vor. Als möglichen Ausweichtermin haben wir für den 07.05.2022 eine Reservierung vorgenommen.
Wir wünschen Ihnen noch eine angenehme Adventszeit.
Ihr Vorstand des Vereins Sächsischer Kieferorthopäden e.V.