Mitgliederversammlung 8.11.2025
bereits heute möchten wir Sie auf einen Termin aufmerksam machen:
Unsere jährliche Mitgliederversammlung mit Fortbildungsveranstaltung findet am Samstag, den 8.November 2025, wie immer in Obergoseln statt.
Als Referent dürfen wir den Leiter der Klinik für MKG und Plastische Chirurgie der Universität Leipzig, Herrn Prof. Dr. Dr. Fichter begrüßen.
Darüber hinaus stehen aktuelle Themen (u.a. neue Notdienstverordnung ab 2026, zukünftige Ausrichtung des Vereins Sächsischer Kieferorthopäden) zur Diskussion.
Achtung: Änderung 01k ab II. Quartal 2025 (Quelle: 49. Änderungsvereinbarung zum BMV-Z).
'Stellt der Vertragszahnarzt fest, dass die beabsichtigte kieferorthopädische Behandlung nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung gehört ist die Abrechnung der BEMA-Nr.01k mit der Angabe „KIG(Indikationsgruppe/Grad)“ zu kennzeichnen.'
Das bedeutet: für den Bereich der KZV Sachsen - gilt ab dem II. Quartal 2025 - für die Patienten, bei denen die 01k durchgeführt und bei denen festgestellt wird, dass für eine KFO-Therapie kein GKV-Leistungsanspruch besteht (KIG Stufe 1 oder 2) - muss statt der Papier-KIG-Mitteilung an Krankenkasse und KZV - im Abrechnungsfeld in der Spalte Bemerkung "KIG(Indikationsgruppe/Grad)" eintragen werden .
Wir wünschen Ihnen erholsame Sommerferien.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Vorstand des Vereins Sächsischer Kieferorthopäden e.V.