Stellungnahme des BDK und DGKFO zur Streichung der KfO aus dem Leistungskatalog der GKV
Ende September 2025 gab es die Forderung des CDU-Wirtschaftsrates, kieferorthopädische Behandlungen aus dem Leistungskatalog der GKV zu streichen.
„Verschiedene Leistungen lassen sich gut privat absichern oder selbst tragen und sollten nicht länger im Umlageverfahren den Beitragszahlern zur Last fallen. Dazu zählen beispielsweise generell die zahnärztlichen Leistungen, Kieferorthopädie oder Fahrtkosten für Behandlungen. Gleichzeitig sollte durch Selbstbeteiligungen das Prinzip der Eigenverantwortung auch in der Krankenversicherung gestärkt werden.“
Zeitnah stimmten sich BDK und DGKFO ab und veröffentlichten eine gemeinsame Pressemitteilung und stellten sich den sowohl fachlich als auch ökonomisch nicht nachvollziehbaren Forderungen entgegen. Die Pressemitteilung finden Sie hier:
https://www.bdk-online.org/wp-admin/admin-ajax.php?juwpfisadmin=false&action=wpfd&task=file.download&wpfd_category_id=20&wpfd_file_id=2735&token=41e109b2492675c6de3b119d26c109bb&preview=1