Material- und Laborkosten

seit dem 01.04.2014 ist die Vereinbarung über das Antrags- bzw. Genehmigungsverfahren für vertragszahnärztliche Leistungen sowie das Gutachterwesen bei der kieferorthopädischen Behandlung zwischen der KZBV und dem GKV- Spitzenverband gültig.
Im § 2 Abs. 6 wird festgelegt, dass kieferorthopädische Leistungen einschließlich zahntechnischer Leistungen, die ohne Therapieänderung über die ursprünglich geplanten Leistungen hinausgehen vom Vertragszahnarzt den KK anzuzeigen sind. Die KK kann diese Leistungen innerhalb von 4 Wochen begutachten lassen.

Die TK hat begonnen bei 50.- € Überschreitungen schon Regresse einzuleiten. Damit ist die bisherige ungeschriebene Regelung, Überschreitungen der schon geplanten Material- und Laborkosten von den KK bis zu einer Höhe von ca.25% zu tolerieren, nicht mehr verlässlich.
Auch die Betriebskosten für unsere Labore sind in den letzten Jahren gestiegen. Es ist deshalb sinnvoll, die Höhe der Material- und Laborkosten schon bei Erstellung der Pläne anzuheben.

In Abhängigkeit von den Schwierigkeitsgraden können bei einer durchzuführenden MB-Therapie Material- und Laborkosten bis zu einer Höhe von 700.-€ (nicht gültig bei Einsatz eines gegossenen Herbstscharniers), bei einer MB-Therapie in Kombination mit herausnehmbaren Geräten Material- und Laborkosten bis zu einer Höhe von 1000.-€ und bei einer nur mit herausnehmbaren Geräten (inclusive FKO-Geräten) durchzuführenden Therapie Material- und Laborkosten bis zu einer Höhe von 1300.-€ geplant werden. Die Vorgehensweise ist mit den sächsischen Gutachtern abgestimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand

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